Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.09.1981

Geschäftszahl

81/02/0016

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2259/76 E 30. März 1978 VwSlg 9511 A/1978 RS 10

Stammrechtssatz

Ein Organ des vertraglich zur Erhaltung der in Rede stehenden Straße verpflichteten Vereines ist nicht befugt, die Straße ohne behördlichen Auftrag (wegen Sanierungsarbeiten an dieser Straße; durch Anbringen einer Kette) zu sperren, abgesehen davon, dass selbst in Anwendung des Paragraph 44, b Absatz eins, StVO die getroffene Maßnahme nicht durch Anbringen einer Kette, sondern gesetzmäßig nur durch Anbringung der entsprechenden Straßenverkehrszeichen getroffen hätte werden dürfen.