Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.10.1983

Geschäftszahl

81/01/0127

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0338/56 E 30. September 1958 RS 2

Stammrechtssatz

Ein allfälliger Mangel des Parteiengehörs im Verfahren erster Instanz wird durch die im Berufungsverfahren mit der Berufung gegebene Möglichkeit der Stellungnahme saniert.