Verwaltungsgerichtshof
12.10.1983
81/01/0127
GRS wie 0338/56 E 30. September 1958 RS 2
Ein allfälliger Mangel des Parteiengehörs im Verfahren erster Instanz wird durch die im Berufungsverfahren mit der Berufung gegebene Möglichkeit der Stellungnahme saniert.