Verwaltungsgerichtshof
27.10.1982
81/01/0110
Die Durchführung einer "Kündigungsaktion 55/60" (hier: keine Betriebsvereinbarung, sondern Vorstandsbeschluß), auf Grund deren alle älteren Arbeitnehmer gekündigt werden, stellt an sich keine Rechtfertigung sozialwidriger Kündigungen aus dem Grunde der Betriebsbedingtheit dar.