Verwaltungsgerichtshof
23.05.1984
81/01/0109
Unzulässigkeit eines Feststellungsbegehrens, daß der im Paragraph 108, Absatz 2, ArbVG verankerten Informationspflicht des Betriebsinhabers durch die Vorlage der Handelsbilanzen (nicht der Steuerbilanzen) an den Betriebsrat entsprochen wird (Hinweis auf E vom 28.10.1981, Zl. 81/01/0106).