Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.10.1981

Geschäftszahl

81/01/0106

Rechtssatz

Die Feststellung, daß durch die Vorlage der Handelsbilanz (allein) der in Paragraph 108, Absatz 2, ArbVG verankerten Pflicht entsprochen worden sei, kann nicht mit Bescheid getroffen werden.