Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.09.1981

Geschäftszahl

81/01/0071

Rechtssatz

Wiederholte Sachangriffe auf Vermögensgegenstände können auch die Person bedrohen, die Besitzerin dieser Sachen ist. Es ist dabei zu prüfen, ob diesen Angriffen die Eignung zukommt, auch die Person zu bedrohen, und die Angriffe am zweckmäßigsten mit einer Faustfeuerwaffe abgewehrt werden können.