Verwaltungsgerichtshof
09.09.1981
81/01/0034
GRS wie 1298/79 E 25. September 1979 RS 2
Die nicht näher begründete Aussage, die Ausländerbeschäftigung habe eine Grenze erreicht, deren Überschreitung volkswirtschaftliche Nachteile besorgen lasse, reicht allein ohne Sachverhaltsermittlung in diese Richtung noch nicht für eine Verweigerung der Beschäftigungsbewilligung aus.