Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.12.1981

Geschäftszahl

3798/80

Rechtssatz

Paragraph 418, Satz 3 ABGB ist im Falle eines vorherigen, anders lautenden Übereinkommens über die Bauführung zwischen Grundeigentümer und Bauführer nicht anzuwenden.