Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.12.1981

Geschäftszahl

3798/80

Rechtssatz

Die Rechtsform einer "Gesellschaft sui generis" neben der Gesellschaft bürgerlichen Rechtes ist der österreichischen Rechtsordnung unbekannt. Ein Gesellschaftsvertrag kann zwar auch stillschweigend abgeschlossen werden, doch ist der Gesellschaftsvertrag ein Organisationsvertrag, der insbesondere Bestimmungen über Geschäftsführung und Vertretung zu enthalten hat.