Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.12.1981

Geschäftszahl

3793/80

Rechtssatz

Die Rechtsstellung, die den Nachbarn im Verfahren über das Ansuchen um Genehmigung der Betriebsanlage eingeräumt ist, kommt ihnen in gleicher Weise in einem von der Behörde von Amts wegen zum Schutze der Nachbarn gem Paragraph 79, GewO durchzuführenden Verfahren zu.