Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.12.1981

Geschäftszahl

3793/80

Rechtssatz

Die Bestimmung über das Verfahren betreffend die Betriebsanlagen (Paragraphen 353 bis 359 a GewO 1973) enthalten keine Regelung über das der Behörde gem Paragraph 79, GewO 1973 von Amts wegen durchzuführende Verfahren betreffend die Vorschreibung anderer oder zusätzlicher Auflagen, insbesondere auch keine Aussage darüber, ob den Nachbarn in einem solchen Verfahren überhaupt die Parteistellung zukommt.