Verwaltungsgerichtshof
18.12.1981
3793/80
Die Bestimmung über das Verfahren betreffend die Betriebsanlagen (Paragraphen 353 bis 359 a GewO 1973) enthalten keine Regelung über das der Behörde gem Paragraph 79, GewO 1973 von Amts wegen durchzuführende Verfahren betreffend die Vorschreibung anderer oder zusätzlicher Auflagen, insbesondere auch keine Aussage darüber, ob den Nachbarn in einem solchen Verfahren überhaupt die Parteistellung zukommt.