Verwaltungsgerichtshof
08.09.1982
3703/80
GRS wie 2377/80 B 16. Jänner 1981 RS 1
Einem Schriftstück, in dem sowohl die Unterschrift des Genehmigenden als auch die des Belaubigenden photokopiert sind, kommt nicht die rechtliche Eigenschaft einer Bescheidausfertigung zu.