Verwaltungsgerichtshof
21.01.1982
3649/80
Eine Verlustübernahme (Verlustabdeckung), die von den Gesellschaftern einer inländischen Kapitalgesellschaft bewirkt wird, kann eine Leistung iSd Paragraph 2, Ziffer 2, KVG sein. Die Verlustübernahme kann auch in einem Ergebnisabführungsvertrag im Rahmen eines Organschaftsverhältnisses begründet sein. Gesellschaftsteuerpflicht nach Paragraph 2, Ziffer 2, KVG ist auszuschließen, wenn iS eines Leistungsaustausches die Obergesellschaft lediglich den Aufwand für Leistungen ersetzt, die die Organgesellschaft für sie erbrachte. Dies trifft aber auf die Übernahme des Gesamtverlustes nicht zu.
Besprechung in:
AnwBl 1982/9, S 515;