Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.01.1982

Geschäftszahl

3649/80

Rechtssatz

Eine Verlustübernahme (Verlustabdeckung), die von den Gesellschaftern einer inländischen Kapitalgesellschaft bewirkt wird, kann eine Leistung iSd Paragraph 2, Ziffer 2, KVG sein. Die Verlustübernahme kann auch in einem Ergebnisabführungsvertrag im Rahmen eines Organschaftsverhältnisses begründet sein. Gesellschaftsteuerpflicht nach Paragraph 2, Ziffer 2, KVG ist auszuschließen, wenn iS eines Leistungsaustausches die Obergesellschaft lediglich den Aufwand für Leistungen ersetzt, die die Organgesellschaft für sie erbrachte. Dies trifft aber auf die Übernahme des Gesamtverlustes nicht zu.

Beachte

Besprechung in:

AnwBl 1982/9, S 515;