Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.01.1981

Geschäftszahl

3572/80

Rechtssatz

Der Beschluss geht von der Auffassung aus, dass eine Zurückziehung einer Beschwerde iSd Paragraphen 33, Absatz eins und 51 VwGG 1965 auch dann vorliegt, wenn die Prozesserklärung der Zurückziehung im Hinblick auf eine eingetretene Klaglosstellung, jedoch vor der daraufhin vom VwGH beschlossenen Einstellung des Verfahrens abgegeben wird.