Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.12.1980

Geschäftszahl

3542/80

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 3045/78 E 21. November 1978 VwSlg 9696 A/1978 RS 1

Stammrechtssatz

Unabhängig von der MELDUNG einer Wohnsitzänderung iSd Bestimmungen des Meldegesetzes ist in Erfüllung der Meldepflicht nach Paragraph 21, WaffG jedenfalls gesonderte Meldung zu erstatten.