Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.10.1983

Geschäftszahl

3497/80

Rechtssatz

Ist erwiesen, dass sich der Bfr bereits vor dem März 1938 bedroht gefühlt hat und nicht mehr nach Österreich zurückkehren wollte - und sei es auch "um die Lage abzuwarten" - liegt verhinderte Rückkehr nicht vor (Hinweis E 17.2.1983 81/08/0038).