Verwaltungsgerichtshof
17.11.1983
3455/80
Der VwGH hat gem Paragraph 42, Absatz 2, Litera c, VwGG 1965 zu prüfen, ob die - auf Grund der Ergebnisse des gesamten Ermittlungsverfahrens den im Rechtsmittelzug verbundenen Behörden - im angefochtenen Bescheid getroffenen Feststellung den Kriterien insbesondere der Widerspruchsfreiheit im Verhältnis zum Akteninhalt, der Vollständigkeit der Sachverhaltsfeststellung und der Schlüssigkeit der Beweiswürdigung standhalten.