Verwaltungsgerichtshof
26.06.1981
3425/80
GRS wie 3515/80 E 15. Mai 1981 RS 1
Paragraph 73, Absatz eins, des KFG 1967 bietet keine Rechtsgrundlage dafür, eine schon bestehende unbefristete Lenkerberechtigung in eine solche umzuwandeln, deren Gültigkeit nunmehr nach Ablauf einer bestimmten Frist erlöschen soll.