Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.06.1981

Geschäftszahl

3425/80

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 3515/80 E 15. Mai 1981 RS 1

Stammrechtssatz

Paragraph 73, Absatz eins, des KFG 1967 bietet keine Rechtsgrundlage dafür, eine schon bestehende unbefristete Lenkerberechtigung in eine solche umzuwandeln, deren Gültigkeit nunmehr nach Ablauf einer bestimmten Frist erlöschen soll.