Verwaltungsgerichtshof
25.11.1980
3237/80
Ausführungen zur Frage, warum ein mit der Einrichtung, Ausstattung und Gestaltung von Innenräumen befaßter "Innenarchitekt", der diese Tätigkeit berufsrechtlich auf Grund der Gewerbeberechtigung für ein Technisches Büro ausübt, iSd abgabenrechtlichen Vorschriften gewerblich tätig ist (Hinweis E 4.4.1978, 1088, 2413, 2414/76)
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
3315/80
3238/80