Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.11.1980

Geschäftszahl

3237/80

Rechtssatz

Ausführungen zur Frage, warum ein mit der Einrichtung, Ausstattung und Gestaltung von Innenräumen befaßter "Innenarchitekt", der diese Tätigkeit berufsrechtlich auf Grund der Gewerbeberechtigung für ein Technisches Büro ausübt, iSd abgabenrechtlichen Vorschriften gewerblich tätig ist (Hinweis E 4.4.1978, 1088, 2413, 2414/76)

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

3315/80

3238/80