Verwaltungsgerichtshof
01.10.1981
3157/80
Wenn die Grundverkehrskommission die Zustimmung zur Übertragung des Eigentumsrechtes an den Treugeber versagt hat, kommt es darauf an, ob und inwieweit der Treugeber die Möglichkeit hatte, das Grundstück auf eigene Rechnung zu verwerten (Hinweis E 3.6.1976, 1914/74). Eine solche Verwertungsmöglichkeit ist jedenfalls dann zu bejahen, wenn der Treugeber den Kapitalwert des Grundstückes zu realisieren vermag.