Verwaltungsgerichtshof
30.10.1981
3019/80
Die Behörde hat bei der Bemessung der Zeit, innerhalb der eine neue Lenkerberechtigung nicht erteilt werden darf, kein - unüberprüfbares - Ermessen (Hinweis E 21.3.1980, 1020/78 und 4.5.1979, 1919/76).