Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.10.1981

Geschäftszahl

3019/80

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1919/76 E 4. Mai 1979 RS 1

(hier: Diebstahl von Autoreifen, wobei eigenes Kfz verwendet wurde).

Stammrechtssatz

Ausführungen über die Berechtigung der Entz.d.LB bei Teilnehmung an einem Diebstahl, der von einem Taxilenker begangen wurde und bei dem der Bf auch selbst Taxilenker war und mit dem Taxi Diebsgut verbrachte.