Verwaltungsgerichtshof
27.10.1982
3006/80
Der begünstigte Umsatzsteuersatz gemäß Paragraph 10, Absatz 2, Ziffer 7, Litera a, UStG 1972 steht zwar auch für die sonstigen Leistungen aus der Tätigkeit als freiberuflich Tätiger im Sinne des Paragraph 52, Absatz 3, des BG, Bundesgesetzblatt 102 aus 1961, (betreffend die Regelung des Krankenpflegefachdienstes, der medizinisch-technischen Dienste und des Sanitätshilfsdienstes) zu, ein allenfalls den "physikotherapeutischen Dienst" ausübenden Heilmasseurs, dem es an der für die freiberufliche Berufsausübung erforderlichen Bewilligung der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde mangelt, erfüllt jedoch diese Voraussetzung nicht.