Verwaltungsgerichtshof
11.12.1981
2958/80
Ausführungen zur Frage der Vermeidung einer Gefährdung der Gesundheit der Nachbarn durch eine Auflage, wonach die Lärmimmissionen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr einen Schallpegelwert von 38 dB (A) nicht überschreiten dürfen (Hinweis E 25.9.1981 2787/79).