Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.09.1983

Geschäftszahl

2906/80

Rechtssatz

Die Pluralform "Betriebe" wäre nicht gewählt worden, wenn der Gesetzgeber die Betriebseinheit des Gesamtunternehmens Österreichische Nationalbank vorausgesetzt hätte.