Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.06.1982

Geschäftszahl

2843/80

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2962/50 E 8. Oktober 1951 VwSlg 2263 A/1951 RS 3

Stammrechtssatz

Ein Ärgernis erregendes Verhalten kann nicht nur durch ein Verhalten das einem gesetzlichen Verbot, sondern auch durch ein Verhalten begangen werden, welches bloß den guten Sitten widerspricht.