Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.04.1981

Geschäftszahl

2717/80

Rechtssatz

Ein geprüfter Kraftfahrzeuglenker ist jedenfalls verpflichtet, sich vor Einnahme eines Medikamentes insbesondere darüber zu informieren, wie dieses im Zusammenhang mit dem Genuss von Alkohol wirkt (Hinweis E 16.3.1963, 2227/61).