Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.04.1981

Geschäftszahl

2717/80

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1622/77 E 16. Februar 1979 RS 3

Stammrechtssatz

Der Paragraph 5, Absatz eins, StVO enthält kein Tatbestandsmerkmal, wonach dem Lenker bewußt sein muß, sich in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand zu befinden. (Hinweis auf E vom 30.3.1965, 0997/64).