Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.12.1982

Geschäftszahl

2623/80

Rechtssatz

Das im Paragraph 11, Absatz 6, GewO 1973 angeführte Merkmal "Betrieb" erfasst jenen Betrieb, der der Gewerbeberechtigung dient, die auf Grund der in dieser Gesetzesstelle vorgesehenen Anzeige weiter ausgeübt werden soll.