Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.01.1981

Geschäftszahl

2612/80

Rechtssatz

Durch das Lenken eines Fahrzeuges in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand wird die Verwaltungsvorschrift des Paragraph 5, Absatz eins, StVO verletzt (eine zusätzliche Anführung des Paragraph 99, Absatz eins, Litera a, StVO ist nicht erforderlich).