Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.10.1980

Geschäftszahl

2605/80

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0741/74 E 21. Oktober 1974 RS 1

Stammrechtssatz

Anspruch auf Versorgung nach dem KriegsopferversorgungsG entsteht nebst den anderen Voraussetzungen mit dem Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft.