Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.10.1980

Geschäftszahl

2605/80

Rechtssatz

Versorgungsberechtigt im Sinne des Paragraph 3, Absatz eins, ist nicht nur, wer Anspruch auf Versorgungsleistungen im Sinne des Paragraph 78, in Verbindung mit Paragraph 6, hat, sondern auch, wer Anspruch auf Anerkennung einer Gesundheitsschädigung als Dienstbeschädigung (Paragraph 78, in Verbindung mit Paragraph 4, Absatz eins,) hat.