Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.05.1981

Geschäftszahl

2532/80

Rechtssatz

Ausführungen zur Frage, ob bei einem Facharzt für Zahnheilkunde, in dessen Wohnung sich auch die Ordinationsräume befinden, die Privatanteile an den Stromkosten und an den Telefonkosten als Eigenverbrauch iSd Paragraph eins, Absatz eins, Ziffer 2, litb UStG 1972 (in der Fassung des 02ten Abgabenänderungsgesetzes 1977) der Umsatzsteuer unterliegen.