Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.09.1981

Geschäftszahl

2468/80

Rechtssatz

Vor der Definitivstellung eines provisorischen Beamten hat die Dienstbehörde das Recht und die Pflicht, dessen ganzes dienstliches und außerdienstliches Verhalten während des provisorischen Dienstverhältnisses zu prüfen (Hinweis E 2.4.1953 2212/50).