Verwaltungsgerichtshof
16.01.1981
2377/80
Einem Schriftstück, in dem sowohl die Unterschrift des Genehmigenden als auch die des Belaubigenden photokopiert sind, kommt nicht die rechtliche Eigenschaft einer Bescheidausfertigung zu.
Siehe jedoch:
85/18/0004 E VS 20. Dezember 1985 VwSlg 11983 A/1985 RS 2;