Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.01.1981

Geschäftszahl

2377/80

Rechtssatz

Einem Schriftstück, in dem sowohl die Unterschrift des Genehmigenden als auch die des Belaubigenden photokopiert sind, kommt nicht die rechtliche Eigenschaft einer Bescheidausfertigung zu.

Beachte

Siehe jedoch:

85/18/0004 E VS 20. Dezember 1985 VwSlg 11983 A/1985 RS 2;