Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.01.1982

Geschäftszahl

1786/80

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0671/77 E 13. September 1977 VwSlg 5156 F/1977 RS 1

Stammrechtssatz

Überstundenzuschläge, die aufgrund einer bloß sich aus einem Einzelvertrag ergebenden Normalarbeitszeit gewährt werden, fallen nicht unter Paragraph 68, Absatz eins, EStG 1972.

Beachte

Fortgesetztes Verfahren:

83/13/0054 E 3. Oktober 1984;