Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.02.1981

Geschäftszahl

1752/80

Rechtssatz

Ausführungen zur Frage der Verkehrszuverlässigkeit und einer Entziehungsdauer von 5 Jahren, wenn zwischen der Tat (Totschlag nach Paragraph 76, StGB an der Ehegattin) und der Verhaftung etwa 3 ½ Jahre verstrichen sind, sowie zur Nichtberücksichtigung von Haftzeiten.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1981:1980001752.X01