Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.07.1980

Geschäftszahl

1645/80

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0644/48 E 27. November 1948 VwSlg 593 A/1948 RS 2

Stammrechtssatz

Wenn der Beschwerdeführer die Aufhebung des angefochtenen Bescheides wegen Gesetzwidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften nach Paragraph 42, Absatz 2,, c 3 VwGG (StGBl 208 aus 1945,) begeht, so hat er durch ein konkretes tatsächliches Vorbringen zu bekräftigen u. aufzuzeigen, zu welchem anderen Ergebnis die Behörde bei Einhaltung der Verfahrensvorschrfiten hätte kommen können.