Verwaltungsgerichtshof
25.02.1981
1409/80
GRS wie 2392/77 E 28. März 1980 VwSlg 10085 A/1980 RS 3
Das ArbVG sieht eine Vermengung der zu Paragraph 105, Absatz 3, Ziffer 2, Litera a und b geltend gemachten Kündigungsgründe derart, daß sie insgesamt eine Kündigung rechtfertigen könnten, ohne daß einer der Kündigungsgründe voll erfüllt wäre, nicht vor.