Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.10.1981

Geschäftszahl

1269/80

Rechtssatz

Die eigene dienstliche Wahrnehmung eines Straßenaufsichtsorganes unterliegt ebenso wie dessen außerdienstliche Wahrnehmung der Beweiswürdigung durch die Behörde im Sinne des Paragraph 45, Absatz 2, AVG 1950.