Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.06.1980

Geschäftszahl

1244/80

Rechtssatz

Zur Auslegung des Paragraph 412, Absatz eins, zweiter Satz ASVG können im Hinblick auf die Gleichartigkeit der Regelung die zu Paragraph 63, Absatz 3, AVG in der Rechtsprechung entwickelten Auslegungsgesichtspunkte erangezogen werden.