Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.10.1983

Geschäftszahl

1181/80

Rechtssatz

Ausführungen zur Frage, ob die Strafdrohungen der Paragraph 12,, Paragraph 14 und Paragraph 16, AZG einerseits und jene des Paragraph 17, AZG andererseits (jeweils in Verbindung mit Paragraph 28, Absatz eins, AZG), soweit der Vorwurf der Unterlassung der Fahrtenbuchkontrolle zu erheben ist, einander ausschließen.