Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.10.1983

Geschäftszahl

1181/80

Rechtssatz

Gegen Paragraph 28, AZG bestehen aus dem Grunde, daß Arbeitgeber aus dem Bereich der Privatwirtschaft und Organe einer Gebietskörperschaft ungleich behandelt würden, keine verfassungsrechtlichen Bedenken.