Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.06.1980

Geschäftszahl

1085/80

Rechtssatz

Die Zustellung eines an eine Verlassenschaft gerichteten Bescheides an einen (erbserklärten) Erben, bevor ihm die Besorgung und Benützung derselben gem Paragraph 810, ABGB, Paragraph 145, AußerstreitG vom Gericht überlassen worden ist, ist rechtsunwirksam (Hinweis B 12.5.1980, 568/80).