Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.09.1980

Geschäftszahl

1058/80

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2113/70 E 4. November 1971 RS 1

Stammrechtssatz

Die Beantwortung der Frage, ob es die Verkehrssicherheit erfordert hätte, sich beim Rückwärtsfahren eines geeigneten Einweisens zu bedienen, hängt nicht allein davon ab, ob es dabei zu einem Unfall gekommen ist oder nicht.