Verwaltungsgerichtshof
22.09.1980
1001/80
Fällt eine Verwaltungsbehörde im Rahmen ihrer Zuständigkeit eine Entscheidung unter Beachtung für sie zwingender Rechtsvorschriften, kann darin ein strafbarer Tatbestand (nach dem Verbotsgesetz 1947 uä Vorschriften) schon mangels des für jede strafbare Handlung essentiellen Merkmals der Rechtswidrigkeit nicht liegen.