Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.09.1980

Geschäftszahl

1001/80

Rechtssatz

Fällt eine Verwaltungsbehörde im Rahmen ihrer Zuständigkeit eine Entscheidung unter Beachtung für sie zwingender Rechtsvorschriften, kann darin ein strafbarer Tatbestand (nach dem Verbotsgesetz 1947 uä Vorschriften) schon mangels des für jede strafbare Handlung essentiellen Merkmals der Rechtswidrigkeit nicht liegen.