Verwaltungsgerichtshof
21.11.1980
0985/80
Ausführungen dazu, dass ein Bescheid, der eine Angelegenheit des Kraftfahrwesens betrifft, dem Landeshauptmann zuzurechnen ist, wenn er vom "Amt der .... Landesregierung" ausgefertigt und "Für den Landeshauptmann" gefertigt wurde.