Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.11.1980

Geschäftszahl

0985/80

Rechtssatz

Ausführungen dazu, dass ein Bescheid, der eine Angelegenheit des Kraftfahrwesens betrifft, dem Landeshauptmann zuzurechnen ist, wenn er vom "Amt der .... Landesregierung" ausgefertigt und "Für den Landeshauptmann" gefertigt wurde.