Verwaltungsgerichtshof
11.01.1982
0965/80
GRS wie 1634/75 E 5. Februar 1976 VwSlg 8981 A/1976 RS 1
Die sich mit den Verwendungsgruppenmerkmalen befassende Rechtsprechung des VwGH zu Paragraph 18, Absatz eins, GG 1956 in seiner früheren Fassung kann auch bei Auslegung des Paragraph 30, a Absatz eins, Ziffer eins, GG 1956 herangezogen werden. Einem Beamten der Verwendungsgruppe B ist innerhalb eines beschränkten Arbeitsgebietes auch die Erledigung von Angelegenheiten eines höheren Schwierigkeitsgrades und die Übernahme der Verantwortung hiefür zumutbar.