Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.06.1981

Geschäftszahl

0619/80

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2128/78 E 25. September 1979 RS 2

(Zusatz: Eine verbotenen Angabe ist insbesondere die Aussage "in der Volksmedizin als Hausmittel")

Stammrechtssatz

Unter Paragraph 9, Absatz eins, LMG 1975 fallen jegliche, wenn auch an sich wahrheitsgemäße Angaben, die irgendwie den Eindruck physiologischer Einwirkungen erwecken.