Verwaltungsgerichtshof
22.06.1981
0619/80
GRS wie 2128/78 E 25. September 1979 RS 2
(Zusatz: Eine verbotenen Angabe ist insbesondere die Aussage "in der Volksmedizin als Hausmittel")
Unter Paragraph 9, Absatz eins, LMG 1975 fallen jegliche, wenn auch an sich wahrheitsgemäße Angaben, die irgendwie den Eindruck physiologischer Einwirkungen erwecken.