Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.03.1980

Geschäftszahl

0564/80

Rechtssatz

Das Verwahrungsgebot des Paragraph 6, Absatz eins, Ziffer 2, WaffG soll auch Waffen gegen den Zugriff von Personen, die keine Waffenberechtigung besitzen, schützen.